Pflegedienst Glückskäfer
Isabel Raithel
Obere Kohlenstraße 16
08056 Zwickau

Telefon: 03 75 - 36 08 69 23
Telefax: 03 75 - 36 08 69 12
http://pflegedienst-glueckskaefer.de

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Ambulante Pflegedienste Zwickau - Häufig gestellte Fragen

Für die Pflege zu Hause bieten wir vom Pflegedienst Glückskäfer höchste Qualität, Zuverlässigkeit und Flexibilität rund um die individuelle Versorgung unserer Patienten. Als häuslicher Pflegedienst liegt uns ein persönlicher und vertrauensvoller Umgang besonders am Herzen. Im Zusammenhang mit unserer Arbeit tauchen selbstverständlich Fragen auf, insbesondere wenn Sie das erste Mal einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten.


Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • Personen, die eine ärztliche Verordnung zur häuslichen Pflege haben
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters

Wer bezahlt die Leistungen der mobilen Pflege?

In der mobilen Pflege bietet unser ambulanter Pflegedienst eine große Erleichterung für Patienten und pflegende Angehörige. Doch oft herrscht Unsicherheit über die Leistungen und die Möglichkeiten der Kostenübernahme.

In der folgende Tabelle können Sie sich einen Überblick verschaffen.

Pflegeleistungen in einer Übersicht - Pflegedienst Glückskäfer Zwickau

Alle Versicherten mit einem Pflegegrad haben Ansprüche auf Leistungen ihrer Pflegekassen. Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick über die seit dem 01.01.2025 geltenden Leistungen nach Pflegegrad (PG)


Leistungen

Pflegegeld (monatlich) 

Pflegegrad  1            –  

Pflegegrad  2          347 €     

Pflegegrad  3          599 €    

Pflegegrad  4          800 €  

Pflegegrad  5          990 €


Pflegesachleistungen (monatlich) 

Pflegegrad  1             – 

Pflegegrad  2          796 € 

Pflegegrad  3         1.497 € 

Pflegegrad  4         1.859 € 

Pflegegrad  5         2.299 €


Entlastungsbetrag (monatlich)

Pflegegrad  1 - 5      131 € 


Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)

Pflegegrad  1 - 5    bis zu 42 € 


Hausnotruf (monatlich) 

Pflegegrad  1 - 5          25,50 € 


Verhinderungspflege (jährlich) 

Pflegegrad  1                   –

Pflegegrad  2 - 5         1.685 €


Kurzzeitpflege (jährlich)

Pflegegrad  1                   – 

Pflegegrad  2 - 5         1.854 € 


Tages- und Nachtpflege (monatlich) 

Pflegegrad  1                   – 

Pflegegrad  2                 721 € 

Pflegegrad  3               1.357 € 

Pflegegrad  4               1.685 € 

Pflegegrad  5               2.085 €


Anpassung am Wohnraum (je Maßnahme) 

Pflegegrad  1 - 5         4.180 € 


DiPA (monatlich) 

Pflegegrad  1 - 5          53 € 


Wohngruppenzuschuss (monatlich) 

Pflegegrad  1 - 5          224 € 


Vollstationäre Pflege (monatlich) 

Pflegegrad  1                   –  

Pflegegrad  2                805 € 

Pflegegrad  3              1.319 € 

Pflegegrad  4              1.855 €

Pflegegrad  5              2.096 €   


Gern helfen wir ihnen in einem persönlichen Gespräch ihre individuellen Fragen zu beantworten.

Telefon: 03 75 - 36 08 69 23

Pflegeversicherung für Ambulante Pflegeleistungen:

Ambulante Pflegeleistungen werden durch die Pflegekasse in Höhe der Maximalleistung je Pflegegrad für Menschen mit Pflegegrad 2-5 übernommen. Dazu zählen Pflegesachleistungen, Pflegegeld sowie die Pflegehilfsmittel. Jedoch deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die Leistungen nicht in jedem Fall voll ab.

Private Leistungen für flexible mobile Pflegeleistungen:

Die Kosten für den Pflegedienst beziehungsweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegekasse und den tatsächlichen ambulanten Pflegekosten werden selbst übernommen, wenn zum Beispiel mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, als über die Pflegesachleistungen abgedeckt sind.


Wie ist der Ablauf?

Grundsätzlich führen wir zunächst ein Erstgespräch vor Ort durch, um den Patienten selbst kennenzulernen und uns die Gegebenheiten zu Hause näher anzusehen. Hier erfahren wir die Bedürfnisse und Wünsche des Patienten, was für die Individuelle Versorgung durch unseren mobilen Pflegedienst entscheidend ist.

Anschließend erstellen wir einen individuellen Pflegeplan, der die bestmögliche Unterstützung für Sie bietet. Unser mobiler Pflegedienst Zwickau steht Ihnen zur Seite, um die Pflege und Betreuung optimal umzusetzen.


Welche Vorteile bietet ein ambulanter Pflegedienst?

  • Flexibilität: Anpassung der Pflegeleistungen an den Bedarf des Patienten.
  • Zuhause pflegen: Patienten können in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
  • Entlastung: Unterstützung der Angehörigen durch professionelle Pflegekräfte.
  • Individuelle Betreuung: Maßgeschneiderte Pflegepläne für jeden Patienten.

Unser mobiler Pflegedienst ermöglicht es Menschen, trotz Pflegebedarfs, ein selbstbestimmtes Leben in ihrem Zuhause zu führen und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen zu entlasten


 Verhinderungspflege

 
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.
Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Ab dem 1.Juli 2025 wird die Betrag auf bis zu 3539 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

  • aus dem Krankenhaus entlassen werden
  • aber noch nicht rehafähig sind
  • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

  • Beschränkung des Anspruchs auf acht Wochen im Jahr
  • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.774 € (ab Pflegegrad 2)

Sind Zusatzleistungen möglich?

Grundsätzlich sind jederzeit individuelle Zusatzleistungen möglich. Unter anderem wenn, je nach Pflegegrad, noch Leistungsansprüche übrig sind.

Selbstverständlich können Sie von uns auch alle individuelle Leistungen bei privater Zuzahlung erhalten.

Bitte besprechen Sie hier Ihre Wünsche direkt mit unserem Glückskäfer Team.


Gibt es noch freie Kapazitäten?

Es lohnt sich nachzufragen, wir finden immer eine Lösung für ihr Anliegen.

Rund um die ambulante Pflege haben wir sehr viele Möglichkeiten individuell auf ihre Situation reagieren zu können.

Nehmen Sie einfach über unser Online-Formular Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.


Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Quelle: https://pflegedienst-glueckskaefer.de/H%C3%A4ufig_gestellte_Fragen_zur_ambulanten_Pflege

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