MDK - Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) übernimmt Beratungs- und Begutachtungsaufgaben für gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherungen. Er koordiniert die Begutachtung rund um den Grad der Pflegebedürftigkeit. Wir übernehmen für unsere Klienten die damit verbundene Beantragung, die mögliche Höherstufung des Pflegegrads sowie eine Änderung der Pflegeleistungen (Umstellung von Pflegegeld auf Kombinationstleistung = Pflege mit einem beauftragten Pflegedienst) und sind nach Möglichkeit auch bei dem Termin zur Begutachtung dabei.
Unsere MDK Leistungen:
- Beantragung zu Höherstufung des Pflegegrads oder Änderungen der Pflegeleistungen
- Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags
- Begleitung der Vor-Ort-Begutachtung
MDK Begutachtung zu Hause
Im Rahmen einer Höherstufung oder bei einem Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung wird der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) von der Krankenkasse mit der Durchführung einer Begutachtung beauftragt, die meist vor Ort beim Klienten zu Hause erfolgt. Dazu kommt ein komplexes Fragensystem zum Einsatz, das mit einer Punktevergabe arbeitet. Anhand der Ergebnisse wird letztendlich der Pflegegrad bestimmt.